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Rat der Hospitalité der Westschweiz

Das oberste Organ unserer Vereinigung ist der Rat der Hospitalité.

Er setzt sich zusammen aus:

  • der Präsident der Hospitalité;
  • die Vertreter der diözesanen Vereinigungen und der Kranken;
  • die Personen mit speziellen Funktionen oder besonderen Aufgaben.
  • die diözesanen Vereinigungen bestimmen 45 Vertreter gemäss obiger Definition

Jeder diözesane Verein hat Anspruch auf sechs Mitglieder und einen Vertreter der behinderten und kranken Personen

Diözesen Brancardiers /Krankenpflegerinnen Vertreter von Personen mit einer Krankheit oder einer Behinderung
Basel 9 1
LGF 15 1
Sitten 21 1

Die folgenden Personen sind automatisch Mitglieder des Rates:

  • der Wallfahrtsdirektor;
  • der Transportverantwortliche;
  • die Organisatoren;
  • die Seelsorger der Hospitaliers und die Krankenseelsorger.

Hospitalité Suisse romande
Route de Zambotte 3
1965 Savièse